Elektronische Patientenakte 2025: Opt-out einfach erklärt
Ab 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in Deutschland. Ihre Krankenkasse richtet Ihnen dann automatisch eine ePA ein. Wichtig: Wir als hkk Krankenkasse haben zu keiner Zeit Einsicht in Ihre ePA.
Die ePA ist ein digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten und befindet sich im sicheren Netz der Telematik-Infrastruktur. Innerhalb der ePA können Leistungserbringer Ihre persönlichen Dokumente und Daten aus dem Behandlungskontext ablegen. Dadurch stehen diese Daten auch anderen Leistungserbringern zur Verfügung. Ein Verlust von Informationen wird somit während des Behandlungszeitraums verhindert und die Qualität der Versorgung verbessert.
Was ändert sich bei der ePA für alle?
Ab dem 15.01.2025 wird für jeden Versicherten in Deutschland eine ePA angelegt. Zusätzlich werden auch die elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) durch die Krankenkassen in der ePA hinterlegt. Damit die behandelnden Leistungserbringer Zugriff auf Ihre ePA haben, müssen diese berechtigt werden. Die Berechtigung erteilen Sie in der Praxis ganz einfach mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Praxis ist dann berechtigt, für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen auf Ihre ePA zuzugreifen.
Bis spätestens Mitte November 2024 werden wir alle unsere hkk-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen.
Gesetzliche Informationen zur ePA
Die vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V für 2025 finden Sie hier zum Herunterladen.
Diese Informationen gibt es auch in Leichter Sprache. Sie finden Sie hier zum Herunterladen.
Widerspruch zur Einrichtung einer ePA
Mit der ePA wird eine neue Widerspruchslösung eingeführt. Möchten Sie keine elektronische Patientenakte oder die Einstellung von elektronischen Abrechnungsdaten, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Dieser kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Wird es Pflicht, die ePA zu nutzen?
Nein, die Nutzung der ePA wird freiwillig sein. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren möchten oder ob alles so bleiben soll wie bisher. Deshalb wurde das Opt-out-Verfahren für die ePA gesetzlich verankert. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss allerdings aktiv widersprechen. Gründe sind dabei nicht anzugeben.
Datenschutz
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Daher steht die Sicherheit Ihrer Daten für die hkk Krankenkasse an erster Stelle. Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen Ihre Daten mehrfach verschlüsselt ab. Ein Zugriff der hkk Krankenkasse oder anderer nicht berechtigter Personen ist somit ausgeschlossen.
Weitere Fragen zur hkk ePA richten Sie bitte per E-Mail an epa@hkk.de oder rufen Sie uns an.