Einfach zur hkk wechseln: Krankenkassenwechsel leicht gemacht
Sie wollen Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln? Wir sagen Ihnen, wie es geht! Hier finden Sie alle wichtigen Infos zu Fristen und dem Sonderkündigungsrecht. Wir freuen uns darauf, Sie bald bei der hkk begrüßen zu dürfen.
So einfach wechseln Sie zur hkk
Füllen Sie einfach unseren Mitgliedsantrag online aus – und fertig! Alles weitere übernehmen wir für Sie – einschließlich der Kündigung bei Ihrer vorherigen Krankenkasse.
Wenige Tage nach Eingang Ihres Aufnahmeantrags schicken wir Ihnen einen Brief mit weiteren Informationen und fordern – soweit nötig – noch weitere Angaben oder Unterlagen von Ihnen an. Mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre neue Gesundheitskarte zu.
Was muss ich beim Krankenkassenwechsel beachten?
Es besteht grundsätzlich eine Bindungsfrist. Das heißt, dass Sie an die Wahl Ihrer Krankenkasse zwölf Monate gebunden sind. Danach können Sie jederzeit kündigen und – immer zum Ablauf des übernächsten Monats – wechseln. Die Bindungsfrist entfällt jedoch bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages und bei besonderen Veränderungen, die Ihre Versicherung betreffen, wie z. B. ein Arbeitgeberwechsel.
Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
Ein Krankenkassenwechsel ist frühestens zum Ende des übernächsten Monats möglich (Wechselfrist).
Beispiel: Ihr Mitgliedsantrag trifft im Mai bei uns ein. Dann kann Ihre bisherige Mitgliedschaft frühestens am 31. Juli enden und die Mitgliedschaft bei der hkk am 1. August beginnen.
Was passiert, wenn sich der Krankenkassenwechsel verzögert?
Keine Sorge, versichert sind Sie in jedem Fall. Sollte der Wechsel nicht vollzogen werden können, so bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Der Wechsel darf nämlich nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Fristen eingehalten und alle gesetzlich geforderten Angaben und Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind.
Weitere Infos zum Krankenkassenwechsel
- Bei Arbeitgeberwechsel gilt das Krankenkassenwahlrecht
- Von der Familienversicherung zur eigenen Mitgliedschaft
- Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Noch Fragen?
Das Krankenkassenwahlrecht wird hier nur auszugsweise dargestellt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern. Bitte rufen Sie unsere Hotline unter 0421 3655-8584 an oder schauen Sie in einer unserer Geschäftsstellen vorbei.