Entlassmanagement
Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Bei Patienten, die nach der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende, medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung gehen, sind besondere und vor allem koordinierte Übergangsregelungen erforderlich.
Die nahtlose Versorgung unserer Kunden im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und einer Rehabilitationsbehandlung zu gewährleisten, liegt der hkk am Herzen. Damit wir eine zügige Antragsbearbeitung gewährleisten können, stehen unseren Vertragspartnern, den Krankenhäusern und den Rehabilitationseinrichtungen, für die unterschiedlichen Fachthemen Spezialisten der hkk zur Seite.
Sie erreichen uns unter folgender zentralen Rufnummer für Krankenhäuser und für Rehabilitationseinrichtungen:
0421/3655-3342
Möchten sie uns bereits vorbereitete Anträge auf Leistungen zusenden, nutzen Sie bitte, je nach Inhalt des Antrags, die nachfolgenden Faxnummern. Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Fax unbedingt die Einwilligungserklärung Ihres Patienten (Anlage 1b zum Rahmenvertrag) beizufügen!
Anträge für | Fax-Nummer |
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Rehabilitationsmaßnahmen (AHB/Frühreha) | 0421/3655-1898 |
Häusliche Krankenpflege (HKP) | 0441/9726-1818 |
Heil- und Hilfsmittel (HiMi) | 0421/3655-1368 |
Pflege/Kurzzeitpflege (PV) | 0421/3655-1796 |
hkk Gesundheitsreport 2018: Entlassmanagement
Die hkk hat zusammen mit der Universität Bremen/BIAG aus ihren Versorgungsdaten einen Gesundheitsreport zum Thema Entlassmanagement veröffentlicht. Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (EM) werden lediglich 35,8 Prozent der Krankenhauspatienten über das Pflichtangebot des EM ihrer behandelnden Klinik informiert. Das ist das Ergebnis einer aktuellen hkk Studie unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).