Informationen über Vertragsabsichten zu Hilfsmittelverträgen
Die Krankenkassen, deren Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften haben ihre Absicht, über die Versorgung mit Hilfsmitteln Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V zu schließen, seit dem 01. Oktober 2020 auf einem geeigneten Portal der Europäischen Union (EU) oder mittels einem vergleichbaren Medium unionsweit öffentlich bekannt zu machen.
Alle Bekanntmachungen der hkk werden auf dem Online-Portal mit der Bezeichnung TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht.