Der Gesundheitszuschuss
Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Leistungen, die mit dem bonusaktiv über den Gesundheitszuschuss erstattet werden können. Haben Sie Gesundheitsaktivitäten auf Ihrem bonusaktiv-Pass gesammelt, können Sie folgende Leistungen für den Gesundheitszuschuss einreichen.
Zahngesundheit
- Professionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne
- Wunschvollnarkose
- Alternative Wurzelbehandlung
- Glattflächenversiegelung als Schutzbehandlung der Zähne vor Einsetzen einer festen Zahnspange
- Funktionsanalyse des Kieferbereichs im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen
Sehhilfen
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sehtests
Naturmedizin
- Osteopathie
- Akupunktur
- Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie)
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Naturarzneimittel
Familienleistungen
- Baby- oder Kleinkindschwimmen
- Eltern-Baby-Kurse (PEKIP®, DELFI®, EIBa®)
Sport und Fitness
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (z.B. Fitness-Tracker, Smartwatches mit entsprechender Funktionalität)
- Sport- und Fitness-Ausrüstung
- Sport- und Gesundheits-Apps
- Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren)
Weitere Extras
- Private Krankenzusatzversicherungs-Verträge, z.B. des Kooperationspartners der hkk, der LVM-Krankenversicherungs-AG
- Erste Hilfe Kurse
So funktioniert‘s
Sie sammeln Ihre Gesundheitsaktivitäten auf Ihrem bonusaktiv-Pass und entscheiden sich bei der Einreichung für den Gesundheitszuschuss als Bonus. Sie können den Gesundheitszuschuss für Leistungen verwenden, die Sie im Teilnahmezeitraum und im Folgejahr in Anspruch genommen haben.
Die Einreichung der Rechnungen ist bis zum 31.12. des Folgejahres nach dem Teilnahmezeitraum möglich.
Sie nehmen eine der oben aufgeführten Leistungen, z.B. die professionelle Zahnreinigung, in Anspruch, schicken die bezahlte Rechnung (Kopie reicht aus) unter Angabe Ihrer Kontoverbindung zur Erstattung an die hkk. Hierfür nutzen Sie gerne dieses Formular.
Die hkk erstattet Ihnen die Kosten bis zur Rechnungshöhe, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres vorhandenen Gesundheitszuschusses.
Der Gesundheitszuschuss ist personengebunden. Nur die Person, die einen Gesundheitszuschuss erreicht hat, kann diesen für sich nutzen.
Ein Extra haben wir noch für Sie
Haben Sie im Teilnahmezeitraum zwei Aktivitäten aus dem Vorsorgebonus und drei Aktivitäten aus dem Aktivbonus nachgewiesen und wählen den Gesundheitszuschuss, dann erhalten Sie für den Kauf eines Fitness-Trackers einen Zuschuss von bis zu 280 Euro (jedoch maximal in Höhe des Rechnungsbetrages). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der einmalig für die Teilnahme am Bonusprogramm der hkk gewährt wird (unabhängig vom Teilnahmezeitraum). Mit der Erstattung des erhöhten zweckgebundenen Zuschusses für einen Fitness-Tracker besteht kein Anspruch auf die Bezuschussung anderer Gesundheitsleistungen.
Ihre Vorteile
Höhere Bonusbeträge bei gleich vielen Aktivitäten im Vergleich zum Sofortbonus. Der Gesundheitszuschuss ermöglicht Ihnen, sich über die hkk-Extraleistungen hinaus mehr Naturmedizin und Leistungen der Osteopathie, Fitness-Tracker und vieles mehr erstatten zu lassen.