Anwartschaftsversicherung
Meist kümmert man sich nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen oder nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland transportiert werden müssen?
Oft wird gerade bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt der bislang bestehende Krankenversicherungsschutz leichtsinnig gekündigt. Durch die hkk-Anwartschaftsversicherung ist Ihr Versicherungsschutz auch im Anschluss an Ihre (geplante) Rückkehr sofort sichergestellt. Die hkk-Anwartschaftsversicherung rundet somit Ihren Versicherungsschutz für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ab.
Anspruchsberechtigt sind beispielsweise Personen, die
- sich berufsbedingt im Ausland aufhalten
- als Begleitperson des Ehegatten/Lebenspartner oder Elternteils, der sich beruflich bedingt im Ausland aufhält, mitreisen
- sich aus privaten Gründen länger als 3 Kalendermonate im Ausland aufhalten
- nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben
- als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst ableisten
- einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches nachgehen
Bitte beachten Sie, dass während der Anwartschaftsversicherung für Sie und Ihre Familienversicherten kein Leistungsanspruch zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Im „Falle des Falles“ wenden Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes bitte an Ihre private Auslandskrankenversicherung, damit auch die Übernahme der Behandlungskosten gesichert ist.
Unser Tipp bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt:
Gehen Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland und haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser sich an Ihren Beiträgen zur hkk-Anwartschaftsversicherung beteiligt, legen Sie ihm bitte eine Kopie unserer späteren Beitragsmitteilung vor.
Hilfreiches zur Anwartschaftsversicherung
Wie berechnen sich die Beiträge während meiner Anwartschaftsversicherung?
Die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung berechnen wir unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte. Um Ihnen den günstigsten Beitrag bieten zu können, legen wir die gesetzliche Mindesteinnahme für Anwartschaftsversicherungen zugrunde. Für Ihre mitreisenden Familienangehörigen ist von Ihnen kein zusätzlicher Beitrag zu zahlen.
Zur Krankenversicherung berücksichtigen wir den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent und in der Pflegeversicherung einen Beitragssatz von 3,40 Prozent bzw. für Kunden ohne Kinder von 4,0 Prozent. Dazu kommt der günstige hkk-Zusatzbeitrag von nur 0,98 Prozent.
Ihr monatlicher Beitrag setzt sich wie folgt zusammen und ist jeweils am 15. des Folgemonats fällig:
- in der Krankenversicherung 49,57 Euro,
- in der Pflegeversicherung 11,54 Euro (mit 1 Kind*) bzw. 13,58 Euro für Kunden ohne Kinder,
- Zusatzbeitrag der hkk 3,33 Euro.
- Gesamtbeitrag: 64,44 Euro (mit 1 Kind*) bzw. 66,48 Euro (ohne Kinder)
* Kinder (Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.
Wie beantrage ich eine Anwartschaftsversicherung bei der hkk?
Die hkk-Anwartschaftsversicherung ist grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung formlos anzuzeigen.
Grundsätzlich beginnt die Anwartschaftsversicherung mit dem Tag nach der Ausreise ins Ausland und endet einen Tag vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland.
Bitte informieren Sie uns im Antrag über die voraussichtliche Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes und reichen Sie uns einen Nachweis Ihrer Ausreise ein (z. B. Kopie Ihres Flugtickets). Bei Rückkehr ins Inland reichen Sie uns bitte ebenfalls ein entsprechenden Nachweis ein.
Welche Vorteile bietet mir eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung bietet Ihnen und Ihren evtl. familienversicherten Angehörigen sofortigen Versicherungsschutz in Deutschland, nachdem Sie und ggfs. Ihre familienversicherten Angehörigen aus dem Ausland zurückkehren.
Die Zeiten einer Anwartschaftsversicherung werden als Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner sowie für die Pflegeversicherung angerechnet.
Ich gehe ins Ausland, meine bei mir versicherten Familienangehörigen verbleiben in Deutschland.
Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz Ihrer in Deutschland verbleibenden Familienangehörigen muss während Ihres Auslandsaufenthaltes anderweitig abgesichert sein. Eine weitere Familienversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.
Ist eine Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung möglich?
Die Anwartschaftsversicherung zur Krankenversicherung beinhaltet automatisch auch eine Anwartschaftsversicherung zur Pflegeversicherung.
In der Pflegeversicherung kann aber auch eine separate Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Sofern Sie dies wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!
Nutzungshinweise
Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.