Ja, bitte teilen Sie der hkk alle Änderungen mit, die die Familienversicherung betreffen. Insbesondere Änderungen zum Familienstand, zu den Einkommensverhältnissen oder zur Schulausbildung haben Auswirkungen auf die Familienversicherung.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
Am einfachsten können Sie den Fragebogen online ausfüllen. Im Vergleich zur schriftlichen Fassung ist der Online-Fragbogen
- übersichtlicher,
- schneller ausgefüllt,
- ressourcenschonender und
- günstiger.
Wir übersenden Ihnen per Post ein Anschreiben. Darin enthalten ist ein Link zu unserem Online-Formular sowie ein Einmal-Kennwort. Mit diesen Informationen können Sie sich ganz bequem per Smartphone oder Tablet einloggen und uns einfach alle Informationen zur Familienversicherung zukommen lassen.
Sie finden Papier besser? Auch kein Problem: Erhalten wir keine Antwort von Ihnen, versendet die hkk nach einiger Zeit automatisch ein weiteres Schreiben mit dem Papier-Fragebogen an Sie.
Bitte beachten Sie: Für den Papierfragebogen benötigen wir zwingend die Unterschrift des Mitglieds. Bei Familienangehörigen, die getrennt vom Mitglied leben, kann die Unterschrift wahlweise vom Mitglied oder von den Familienangehörigen abgegeben werden. Kinder dürfen erst ab dem 15. Lebensjahr unterschreiben.
Ja, die Überprüfung der Familienversicherung erfolgt immer für einen rückwirkenden Zeitraum. Vom Datum des letzten Prüfbogens bis zum Ausscheiden aus der hkk werden die Informationen noch benötigt.
Ja, auch wenn sich bei Ihnen oder Ihren Angehörigen nichts verändert hat, benötigt die hkk zur Fortführung der Familienversicherung Ihre Angaben. Bitte füllen Sie den Bogen in diesem Fall mit denselben Daten aus.
Sofern das Praktikum oder die werkstudentische Tätigkeit versicherungsfrei sind, ist eine Familienversicherung grundsätzlich möglich. Allerdings darf das monatliche Einkommen 505,00 Euro (2024) nicht übersteigen. Sobald das Entgelt diese Grenze überschreitet, endet auch der Anspruch auf die Familienversicherung. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Beschäftigungen Ihrer Angehörigen, damit es nicht zu einer rückwirkenden Beitragszahlung kommt.
Da die Einkünfte im Voraus nicht exakt geschätzt werden können, wird immer auf den aktuell gültigen Steuerbescheid abgestellt. Dieser behält solange seine Gültigkeit, bis der Bescheid für das Folgejahr vorliegt. Bitte reichen Sie die Einkommensteuerbescheide nach der Ausstellung unaufgefordert bei der hkk ein, um ggf. eine rückwirkende Beitragszahlung zu vermeiden.
Sollte die hkk den Fragebogen bzw. die angeforderten Unterlagen nicht zurückerhalten, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Familienversicherung rückwirkend zu beenden bzw. zu stornieren. Mit dem Folgetag müssten Sie dann ggf. für Ihre Angehörigen rückwirkend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Bitte lassen Sie es nicht dazu kommen und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Familienversicherung ein.