Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kündigung

Wenn Sie freiwillig bei der hkk versichert sind und dieses Versicherungsverhältnis beenden möchten, können Sie nach § 191 SGB V in Verbindung mit § 175 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine freiwillige Krankenversicherung beenden?

Ihre freiwillige Krankenversicherung können Sie beenden, indem Sie bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse 

  • fristgerecht kündigen und
  • eine anschließende private oder gesetzliche Krankenversicherung nachweisen. 

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ausschlaggebend ist dabei der Eingang Ihrer Kündigung bei der Krankenkasse. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihre freiwillige Versicherung am 29. April per Post kündigen und die Kündigung am 2. Mai bei Ihrer Krankenkasse eingeht, endet Ihre Mitgliedschaft am 31. Juli. Achten Sie daher unbedingt auf eine fristgerechte Einreichung. 

Darüber hinaus gibt es Gründe für eine automatische Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung. Diese sind zum Beispiel: 

  • bei Tod des Versicherten, 
  • bei Beginn einer Pflichtmitgliedschaft, 
  • wenn die Voraussetzungen für den Beitritt in eine Familienversicherung erfüllt sind oder 
  • mit Ablauf eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten - rückwirkend ab dem Beginn dieses Zeitraums - in dem für die Mitgliedschaft keine Beiträge geleistet wurden, der Versicherte und familienversicherte Angehörige keine Leistungen in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse trotz Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches ermitteln konnte.

Wie beende ich meine freiwillige Krankenversicherung?

Die Kündigung kann online erfolgen. Sie können diese aber auch in formloser Form schriftlich, persönlich in einer Geschäftsstelle oder digital über die hkk Service-App einreichen.

Wenn Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln: Reichen Sie Ihre formlose Kündigung zusammen mit dem Nachweis über eine anschließende Krankenversicherung in der PKV ein.  

Kündigen Sie aus einem anderen Grund, dann fügen Sie bitte ebenfalls entsprechende Nachweise über Ihren weiteren Krankenversicherungsschutz bei.  

Die Krankenkasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft erfüllen, und teilt Ihnen das Ergebnis mit. 

In der Regel erhalten Sie innerhalb von sieben Werktagen einer Woche eine Rückmeldung. 

Gut zu wissen: Sofern Ihrem Antrag auf Kündigung der Freiwilligen Krankenversicherung nicht zugestimmt wird, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf Ihrem ablehnenden Bescheid.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.