Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hkk.de veröffentlichten Website der hkk Krankenkasse, 28185 Bremen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer, im Zeitraum von 01.03. bis 06.03.2023 sowie 27.09.2023, durchgeführten ersten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Einige grafische Inhalte sind mit dem Erfolgskriterium WCAG 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ nicht vollständig vereinbar.
- Nicht alle Texte sind mit dem Erfolgskriterium WCAG 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ vereinbar.
- Die Tastaturbedienung ist mit den Erfolgskriterien WCAG 2.1.1 „Tastatur“ und WCAG 2.1.2 „Keine Tastaturfalle“ nicht überall vollständig vereinbar.
- Nicht alle Linktexte sind mit dem Erfolgskriterium WCAG 2.4.4 „Linkzweck (im Kontext)“ vollständig vereinbar.
- Die Hierarchie der Überschriften ist mit den Erfolgskriterien WCAG 2.4.6 „Überschriften und Beschriftungen (Labels)“ sowie WCAG 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und WCAG 2.4.1 „Blöcke umgehen“ nicht auf allen Seiten vollständig vereinbar.
- In einigen Bereichen ist der Fokus nicht immer mit den Erfolgskriterien WCAG 2.4.7 „Fokus sichtbar“ und WCAG 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“ vollständig vereinbar.
- Die Dokumentensprache ist nicht mit dem Erfolgskriterium WCAG 3.1.1 „Sprache der Seite“ vollständig vereinbar.
- Texte, deren Sprache von der Seitensprache abweicht, sind nicht mit dem Erfolgskriterium WCAG 3.1.2 „Sprache von Teilen“ vereinbar.
- Einige Beschriftungen von Formularfeldern sind mit dem Erfolgskriterium WCAG 3.3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“ nicht vollständig vereinbar.
- Nicht bei allen Elementen sind die korrekten Aria-Attribute mit dem Erfolgskriterium WCAG 4.1.2 "Name, Rolle, Wert" vollständig vereinbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt und zuletzt am 29.09.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.