Kostenübernahme der Fitnessstudio-Mitgliedsbeiträge
Die hkk darf Mitgliedbeiträge für Fitnessstudios nicht direkt bezuschussen. Dafür beteiligen wir uns zwei Mal pro Kalenderjahr an Gesundheitskursen, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert sind.
Diese qualitätsgeprüften Gesundheitskurse finden teilweise auch in Fitnessstudios statt, können von uns aber nur bezuschusst werden, wenn eine extra Kursgebühr dafür entrichtet werden muss.
Weitere Informationen zu den Kursen und unsere Kurssuche im ZPP-Angebot finden Sie hier.