Kostenübernahme der Fitnessstudio-Mitgliedsbeiträge

Die hkk darf Mitgliedbeiträge für Fitnessstudios nicht direkt bezuschussen. Dafür beteiligen wir uns zwei Mal pro Kalenderjahr an Gesundheitskursen, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert sind.

Diese qualitätsgeprüften Gesundheitskurse finden teilweise auch in Fitnessstudios statt, können von uns aber nur bezuschusst werden, wenn eine extra Kursgebühr dafür entrichtet werden muss.

Weitere Informationen zu den Kursen und unsere Kurssuche im ZPP-Angebot finden Sie hier.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.