Häusliche Krankenpflege - Kostenübernahme und Voraussetzungen

Sie möchten lieber in Ihren eigenen vier Wänden gepflegt und gesund werden? Dafür stellt Ihnen die hkk geeignete Pflegekräfte zur Seite, wenn gewisse Voraussetzung erfüllt sind.

Übernimmt die hkk die Kosten für häusliche Krankenpflege?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherte muss außerdem eine Zuzahlung zu der Leistung übernehmen.

Häusliche Krankenpflege wird allerdings nur dann gewährt, wenn keine im Haushalt lebende Person Ihre Pflege und Versorgung in erforderlichem Umfang gewährleisten kann. Zudem kann die häusliche Krankenpflege immer nur im Zusammenhang mit einer ambulanten ärztlichen Behandlung erfolgen. Sie muss ebenso wie diese dazu beitragen, dass eine Krankheit geheilt, gelindert oder verhütet wird. 

Die Kosten für die häusliche Krankenpflege kann übernommen werden, wenn 

  • eine Behandlung im Krankenhaus eigentlich notwendig ist, Sie aber dort nicht aufgenommen werden können,
  • eine Behandlung im Krankenhaus dadurch vermieden oder verkürzt werden kann,

oder

  • durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert ist.

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernimmt?

Wenn die Voraussetzungen ,wie im vorherigen Punkt beschrieben, bei Ihnen zutreffen, müssen Sie einen Antrag bei der hkk stellen. Dafür berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

  • Die häusliche Krankenpflege muss vor Beginn bei der hkk beantragt werden.
  • Die hkk benötigt eine ärztliche Bescheinigung/ Verordnung über die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege. Diese muss Angaben über den Grund, die Art, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der häuslichen Krankenpflege beinhalten.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche:

  • medizinische Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel, einen Katheter zur Blasenentleerung legen oder Wundversorgung)
  • Grundpflege (z.B. Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflege bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung

Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege

Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der täglich anfallenden Kosten. Die Zuzahlung ist pro Kalenderjahr auf die ersten 28 Tage, an denen Sie die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, begrenzt. Außerdem entrichten Sie zehn Euro je Verordnung.

  • Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
  • Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinkommen zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.

Tages- und Nachtpflege

Wenn Sie Angehörige oder Freunde pflegen, berufstätig sind und so nicht tagsüber nicht für Sie sorgen, wie Sie es gerne tun würden, können Sie Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Wir liefern Ihnen alle Infos zu diesem Thema.

Zuzahlungen im Detail

Für einige Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgeschrieben. Damit Sie nicht die Übersicht verlieren, finden Sie unter dem nachfolgendem Link die wichtigsten Informationen über die gesetzlichen Zuzahlungen zusammengefasst.

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