Masern-Impfung: Empfehlung, Wirksamkeit und Kostenübernahme

Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion, die schwerwiegende Komplikationen wie Lungenentzündung oder Gehirnentzündung verursachen kann. Die Masern-Impfung bietet einen zuverlässigen Schutz und trägt zur Herdenimmunität bei. Seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz, das eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen vorschreibt.

Hintergrund: Warum gegen Masern impfen?

Masern (ICD-Code B05.0-B05.9) werden durch Tröpfcheninfektion übertragen und sind hochgradig ansteckend. Die Erkrankung beginnt oft mit grippeähnlichen Symptomen und führt zu einem charakteristischen Hautausschlag. Besonders gefährlich sind Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder die gefürchtete Spätkomplikation SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine fortschreitende Gehirnentzündung.

Der sicherste Schutz gegen Masern ist die Impfung. Sie verhindert nicht nur individuelle Krankheitsverläufe, sondern unterbindet auch die Weiterverbreitung des Virus.

Übernimmt die hkk die Kosten für die Masern-Impfung?

Die hkk übernimmt die Masernimpfung in Form des Mumps-Masern-Röteln-Impfstoffs (MMR) für alle Versicherte auch außerhalb der STIKO Empfehlung und somit über die gesetzliche Leistung hinaus. Außerhalb der STIKO-Empfehlung erfolgt die Kostenerstattung als Extraleistung – in allen anderen Fällen rechnet der impfende Arzt bzw. die Ärztin die Impfung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab.

Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

Bei Kindern:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat. Die zweite Dosis sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat gegeben werden, um den Impfschutz zu vervollständigen. Sofern schon früher der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung wie beispielsweise der Kita ansteht, kann die Impfserie bereits ab einem Alter von 9 Monaten begonnen werden. Alternativ zur MMR-Impfung kann eine MMRV-Impfung (Masern, Mumps, Röteln und Varizellen) erfolgen. 

Bei Erwachsenen:
Bei Erwachsenen, die bis 1970 geboren wurden, ist eine frühere Infektion mit dem Masern-Wildtyp sehr wahrscheinlich. Durch eine durchgemachte Masernerkrankung besteht bei diesen Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Immunität. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nur einmal oder gar nicht gegen Masern geimpft wurden, sollten hingegen die Schutzimpfung nachholen. Besonders wichtig - und teilweise gesetzlich vorgeschrieben - ist dies für Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, im Gesundheitswesen oder mit unklarem Impfstatus.

Masern-Impfpflicht und gesetzliche Vorgaben

Das Masernschutzgesetz schreibt seit 2020 eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen vor, darunter:

  • Kinder vor dem Eintritt in eine Kita oder Schule
  • Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen
  • Personen in Gemeinschaftseinrichtungen

Ein Nachweis über die Masern-Impfung ist erforderlich. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern oder dem Ausschluss von Kita-Plätzen rechnen.

Wie oft muss ich mich gegen Masern impfen lassen?

Die Grundimmunisierung gegen Masern erfolgt in zwei Impfdosen. Nach der zweiten Dosis besteht in der Regel ein lebenslanger Schutz. Eine routinemäßige Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich.

Ablauf der Masern-Impfung und mögliche Nebenwirkungen

Ablauf der Impfung:

  • Die Masern-Impfung erfolgt in Form eines Kombinationsimpfstoffs (MMR oder MMRV).
  • Die Impfung wird intramuskulär, meist in den Oberarm oder den Oberschenkel, verabreicht.
  • Nach der Schutzimpfung dauert es etwa zwei Wochen, bis ein vollständiger Schutz aufgebaut ist.

Mögliche Nebenwirkungen:

  • Häufig treten leichte Impfreaktionen wie Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle auf.
  • Einige Geimpfte entwickeln in den Tagen nach der Impfung grippeähnliche Symptome oder ein leichtes Fieber.
  • In seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind äußerst selten.

Häufige Fragen rund um Masern und die Masern-Impfung

Ist die Masern-Impfung für Kinder und Erwachsene unterschiedlich?

Die Impfung erfolgt sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen mit dem gleichen Impfstoff (MMR oder MMRV). Die empfohlene Impfserie ist bei beiden Gruppen identisch, allerdings richtet sich die Impfung bei Erwachsenen vor allem an diejenigen mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus.

Ist es sinnvoll, mich als Erwachsener noch impfen zu lassen?

Ja, insbesondere wenn Sie nach 1970 geboren wurden und keine oder nur eine Impfdosis erhalten haben. Auch Erwachsene können an Masern erkranken und schwere Verläufe oder Komplikationen erleiden.

Wie wirksam sind die Masern-Impfstoffe?

Die Schutzimpfung ist sehr wirksam: Nach der ersten Dosis sind etwa 93 % der Geimpften geschützt, nach der zweiten Dosis steigt der Schutz auf über 98 %.

Ist eine Masern-Impfung in der Schwangerschaft möglich?

Nein, die Masern-Impfung ist ein Lebendimpfstoff und sollte nicht während der Schwangerschaft verabreicht werden. Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer Schwangerschaft eine Impfung nachholen, falls notwendig.

Wer sollte sich nicht gegen Masern impfen lassen?

Personen mit einer schweren Immunschwäche, Schwangere oder Menschen mit einer nachgewiesenen schweren allergischen Reaktion auf Bestandteile des Impfstoffs sollten nicht geimpft werden. In diesen Fällen kann der Schutz nur durch eine hohe Herdenimmunität in der Bevölkerung gewährleistet werden.

Was tun, wenn ich meinen Impfstatus nicht kenne?

Falls Ihr Impfstatus unklar ist oder kein Impfnachweis vorliegt, wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen. Eine versehentliche zusätzliche Impfung stellt kein Risiko dar.

Welche Rolle spielt die Masern-Impfung für die Herdenimmunität?

Die Masern-Impfung schützt nicht nur geimpfte Personen, sondern trägt auch dazu bei, die Weiterverbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verhindern. Eine hohe Impfquote (mindestens 95 % mit zwei Dosen) ist notwendig, um Masernausbrüche zu vermeiden und besonders gefährdete Personen, die nicht geimpft werden können, zu schützen.

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