Impfungen - Kostenübernahme und Voraussetzungen

Impfungen gehören bis heute zu den wirkungsvollsten Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Infektionskrankheiten. Die hkk bietet daher umfangreiche Leistungen im Bereich der Schutzimpfungen.

Online-Antrag Schutz- und Reiseimpfungen

Neben den empfohlenen Schutzimpfungen von der Ständigen Impfkommission, übernimmt die hkk auch Kosten für weitere Schutz- und Reiseimpfungen. Hier finden Sie weitere Infos und den Online-Antrag.

Übernimmt die hkk die Kosten für Impfungen?

Ja, die hkk übernimmt alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfohlenen Schutzimpfungen, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen hat. Das sind unter anderem Impfungen gegen:

Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Online-Antrag Schutz- und Reiseimpfungen

Neben den empfohlenen Schutzimpfungen von der Ständigen Impfkommission, übernimmt die hkk auch Kosten für weitere Schutz- und Reiseimpfungen. Hier finden Sie weitere Infos und den Online-Antrag.

Zusätzliche Schutzimpfungen

Die hkk beteiligt sich auch über die gesetzliche Leistung hinaus zu 100% an den Kosten für ausgewählte zusätzliche Schutz- und Reiseimpfungen.

Für welche Impfungen übernimmt die hkk darüber hinaus die Kosten?

Neben den empfohlenen Schutzimpfungen übernimmt die hkk im Rahmen ihrer Extraleistungen 100 Prozent der Kosten für weitere Schutzimpfungen:

  • FSME (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • Grippe (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • HPV (für alle ab 18 Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)
  • Masern-Mumps-Röteln (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • Meningokokken Typ B (ab dem Alter von 5 Jahren bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)

Zudem übernimmt die hkk die Kosten für Reiseschutzimpfungen, wie Impfungen gegen:

  • Cholera
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken (A, C, W, Y)
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus

Voraussetzung ist, dass die Impfung von der STIKO für das Reiseziel empfohlen wird.

Wichtig zu wissen: Die hkk übernimmt nur die Kosten für Impfstoffe, welche in Deutschland zugelassen sind. 

Zusätzliche Schutzimpfungen

Die hkk beteiligt sich auch über die gesetzliche Leistung hinaus zu 100% an den Kosten für ausgewählte zusätzliche Schutz- und Reiseimpfungen.

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten übernimmt?

Bei Impfungen, die in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden, erhalten Sie den Impfstoff in der Regel direkt in der Arztpraxis oder alternativ über ein Kassenrezept in der Apotheke. Die Leistung des Impfens rechnet Ihre Ärztin/ Ihr Arzt mit uns über Ihre Versichertenkarte ab.

Für Impfungen, welche die hkk als Extra-Leistungen anbietet, bezahlen Sie die Kosten zunächst selbst. Anschließend reichen Sie das quittierte Privatrezept für den Impfstoff und die Rechnung für die ärztliche Leistung bei uns ein. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen zur Erstattung einreichen können.

Neben der eigentlichen Verabreichung des Impfstoffes gehören folgende ärztliche Leistungen zu einer Impfung dazu:

  • die Erkundung Ihrer bisherigen Impfgeschichte
  • Ihre Information über Nutzen und Risiken einer Impfung
  • der Eintrag Ihrer Impfung in den Impfpass

Den Impfstoff selbst erhalten Sie in der Regel direkt vom Arzt oder in der Apotheke. Erwachsene zahlen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente.

Eine Frau steht mit einem Handy in der Hand an einer Düne. Daneben ist ein Handy mit der hkk App abgebildet.

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Impfungen für alle

Kinder und Jugendliche

Viele Eltern glauben, dass scheinbar „harmlose“ Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln zum Erwachsenwerden „dazugehören“. Doch auch sie können schwerwiegende Folgen haben. Daher sollten Sie für Ihre Kinder auf einen rechtzeitigen und vollständigen Impfschutz achten. Der Impfkalender der STIKO gibt einen Überblick über die empfohlenen Impftermine.

Für einige Impfungen wie beispielsweise gegen Masern, Mumps und Röteln existieren so genannte Kombinationsimpfstoffe, mit denen eine Impfung gegen mehrere Krankheiten zugleich möglich ist. Diese Impfungen sind gut verträglich und verursachen nur einen „Pieks“.

Erwachsene

Auch im Erwachsenenalter werden einige Impfungen für alle Personen empfohlen. Dazu zählt die Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphterie alle 10 Jahre sowie die Impfungen gegen Grippe, Pneumokokken und Gürtelrose ab 60 Jahren. Für Personen mit Vorerkrankungen werden zum Teil zusätzliche Impfungen oder die Durchführung der Impfung zu einem früheren Zeitpunkt empfohlen. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt berät Sie, welcher Impfschutz für Sie ratsam ist.

Schwangerschaft

Wenn sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen, brauchen Sie auf ausreichenden Impfschutz nicht unbedingt zu verzichten. Impfungen mit so genannten „Totimpfstoffen“ wie zum Beispiel gegen Tetanus oder Grippe sind während einer Schwangerschaft unproblematisch, sollten jedoch erst im zweiten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt werden, um eventuelle Risiken so gering wie möglich zu halten.

Wird dagegen mit so genanntem „Lebendimpfstoff“, wie gegen Röteln oder Windpocken nötig, geimpft, sollte eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Impfung und für die folgenden drei Monate ausgeschlossen sein. Wurden Sie versehentlich geimpft, so ist dies allerdings kein Grund für den Abbruch einer Schwangerschaft. Eine Impfung während der Stillzeit ist generell unbedenklich, dennoch sollte Ihr Arzt auf die Fachinformationen zu Ihrem Impfstoff achten.

Reiseschutzimpfungen

Wenn Sie Fernreisen unternehmen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn, am Besten schon mit Ihrer Urlaubsbuchung bei Ihrem Arzt über notwendige und sinnvolle Impfungen informieren. Besondere Impfungen können Sie am Urlaubsort vor regional auftretenden Infektionskrankheiten schützen und Ihnen unangenehme Urlaubserinnerungen ersparen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wichtige Informationen

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Der erste Ansprechpartner zu Fragen rund um Impfungen ist immer Ihre Ärztin/ Ihr Arzt. Sie/ er hat die Aufgabe, für einen ausreichenden Impfschutz seiner Patientinnen und Patienten zu sorgen.

Zusätzlich tragen aber auch Sie selbst Verantwortung für Ihren Impfschutz und den Impfschutz Ihrer Kinder. Alle wichtigen Informationen zu Ihren bisherigen Impfungen finden Sie in Ihrem Impfausweis. 

Welche Impfungen empfohlen werden, legt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) jedes Jahr aus Neue fest. Die BZgA stellt ein umfangreiches Informationsportal zum Thema Impfen zur Verfügung.

Das RKI bietet ebenfalls fundierte Informationen und einen Impfkalender.

Auf blauem Hintergrund liegt ein Spielzeug-Flugzeug, eine Spritze mit Ampullen und ein Mundschutz.

Reiseschutzimpfungen

Ob Afrika, Asien oder Ozeanien – es gibt viele Kontinente zu entdecken. Doch egal ob Abenteuer oder Erholung am Strand, niemand möchte Andenken in Form von ernsthaften Erkrankungen mitbringen. Mit der hkk können Sie vorbeugen.

Weitere Informationen

Auf der Seite des Gemeinsames Bundesauschusses (GBA) ist die Schutzimpfungs-Richtlinie zum Nachlesen verfügbar.

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    Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.