Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen (Kuren): ambulant und stationär

Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation - wie stationäre und ambulante Kuren – können sinnvoll sein, wenn Sie die vor Ort ärztlich verordneten Behandlungen ohne nachhaltigen Erfolg durchgeführt haben.

Kuren: Stärken Sie Ihre Gesundheit

Eine ambulante Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort (ehemals offene Badekur oder Kururlaub) kann helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einen Antrag. Eine Erstattung/Bezuschussung ohne vorherige Bewilligung ist nicht möglich.

Liegen die medizinischen Voraussetzungen vor, übernehmen wir die Kosten für alle vertraglichen Behandlungen wie Bäder und Massagen in dem von Ihnen zu wählenden anerkannten Kurort. Alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und der Kostenübernahme von ambulanten Kuren finden Sie hier.

Wird mit den Mitteln einer ambulanten Vorsorgemaßnahme Ihr Vorsorgebedarf nicht ausreichend abgedeckt, übernehmen wir die Kosten für eine ärztlich verordnete stationäre Vorsorgemaßnahme. Alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und der Kostenübernahme von stationären Kuren finden Sie hier.

Rehabilitationsmaßnahmen: Ihr Weg zur Besserung

Die hkk übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die vertraglich vereinbarten Kosten für eine ambulante wohnortnahe Rehabilitationsmaßnahme in einer zugelassenen Einrichtung für 15 Behandlungstage.

Alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und der Kostenübernahme von ambulanten Rehabilitationsleistungen finden Sie hier.

Sollte eine solche Maßnahme bei Ihnen medizinisch nicht ausreichend sein, übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme.

Alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und der Kostenübernahme von stationären Rehabilitationsleistungen finden Sie hier.

Die Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen ist abhängig davon, wann Ihr individuelles Rehabilitationsziel erreicht ist.

Sowohl ambulante als auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen können bei medizinischer Notwendigkeit alle 4 Jahre wiederholt werden. Ihr Eigenanteil liegt bei 10 Euro pro Behandlungs- bzw. Kalendertag.

Wichtig für Sie: Die hkk ist nur unter bestimmten Voraussetzungen Kostenträger einer Rehabilitationsmaßnahme. Dies trifft in erster Linie zu, wenn Sie Altersrentner/-in sind.

Antrag: Sofern die hkk Ihr Kostenträger ist, verordnet Ihr Arzt Ihnen die Maßnahme auf dem Muster 61 Teil B – E. Die Verordnung liegt Ihrem Arzt vor.

Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren: Tanken Sie auf für Ihre Familie

Für behandlungsbedürftige Mütter bzw. Väter bieten wir spezielle Kuren an, die auf die besonderen mütter- bzw. väterspezifischen Belastungen in der Familie ausgerichtet sind. Im Vordergrund der Maßnahme steht das jeweilige Elternteil. Ihre Erkrankung muss in Zusammenhang mit Ihrer Erziehungsverantwortung stehen. In der Maßnahme erlernen Sie – neben gesundheitsbewusstem Verhalten – Strategien für den Familienalltag. Die Maßnahme dauert drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit alle vier Jahre wiederholt werden. Ihr Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Kalendertag.

Wichtig für Sie: Vorsorgeeinrichtungen mit mütter- bzw. väterspezifischer Ausrichtung sind nicht dafür ausgelegt, die Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Hier wäre über eine Rehabilitationsmaßnahme – in der Regel über Ihre Rentenversicherung – nachzudenken. Kinder können dort ebenfalls begleitend mit aufgenommen werden.

Antrag: Für die Mutter bzw. den Vater verordnet der Arzt die Maßnahme auf dem Muster 64. Für jedes Kind, das ebenfalls einen Kurbedarf hat, erfolgt die Verordnung auf dem Muster 65. Beide Verordnungen liegen den Arztpraxen vor.

hkk Gesundheitsreport 2017: Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Die hkk hat zusammen mit der Universität Bremen/BIAG aus ihren Versorgungsdaten einen Gesundheitsreport zum Thema Mutter-/Vater-Kind-Kuren veröffentlicht. Während 62 Prozent der Teilnehmer einer Mutter-/Vater-Kind-Kur (MVKK) unmittelbar nach der Maßnahme ihren Gesundheitszustand als „gut“ bis „sehr gut“ bewerten, waren es ein bis zwei Jahre später nur noch 20 Prozent. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der hkk Krankenkasse, in der hkk-versicherte Mütter zu ihren Erfahrungen mit ihrer MVKK befragt wurden.

Aus dem hkk Magazin

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