Kostenübernahme und Voraussetzungen für die ambulante Rehabilitation

Übernimmt die hkk die Kosten für eine ambulante wohnortnahe Rehabilitationsmaßnahmen?

Ja, die hkk übernimmt bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen die Kosten in Höhe des täglichen Pflegesatzes sofern die Einrichtung über eine Zulassung verfügt. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist lediglich ein Eigenanteil von 10,00 Euro je Kalendertag zu entrichten. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wird?

Voraussetzung für eine ambulante Rehabilitationsleistung ist, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten an Ihrem Wohnort nicht ausreichen bzw. ausgeschöpft sind. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begründet in der Verordnung (Muster 61 B-E)  die Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung gegenüber der hkk.

Als medizinisch notwendig kann eine Rehabilitationsmaßnahme gelten wenn:

  • Eine Behinderung dadurch abgewendet, gemildert, beseitigt oder ihre Verschlimmerung vermieden werden kann.
  • Eine drohende Pflegebedürftigkeit dadurch abgewendet, gemildert, beseitigt oder ihre Verschlimmerung vermieden werden kann,
  • Bei Kindern der Gefährdung gesundheitlichen Entwicklung entgegen gewirkt werden kann
  • Die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht mehr ausreichend sind.

Wie beantrage ich eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme?

Wenn Sie eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme machen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Der Antrag auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme kann persönlich in der Geschäftsstelle sowie per Post oder online eingereicht werden.
  • In Verbindung mit dem Beratungsgespräch füllt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorab die Verordnung für ambulante oder stationäre Rehabilitation (das sogenannte Muster 61 B-E), welches ausschließlich über die Praxis verfügbar ist, mit Ihnen aus.
  • Die hkk prüft, ob ein Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Bis zur Entscheidung durch die hkk dauert es ca. drei bis vier Wochen.
  • Die Genehmigung erhalten Sie mit der Angabe der ambulanten Rehabilitationseinrichtung schriftlich, zeitgleich übermitteln wir die Genehmigung an die Einrichtung.
  • Den Termin zum Beginn der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme teilt Ihnen die Klinik mit. 

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.