Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) - Kostenübernahmen und Voraussetzungen

Wenn die Buchstaben anfangen zu tanzen oder man gute Freunde auf Entfernung nicht mehr erkennt, dann empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Augenarztes. Dieser wird die Ursache für Ihre Augenprobleme feststellen und mit Ihnen gemeinsam Behandlungsmöglichkeiten erörtern. Bei der Finanzierung Ihrer Sehhilfe sind wir Ihnen gerne behilflich.

Übernimmt die hkk Kosten für eine Sehhilfe?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten für Ihre Brille oder Kontaklinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Sofern Sie alle sozialmedizinischen Voraussetzungen erfüllt haben, zahlen wir gerne einen Zuschuss für Ihre Sehhilfe.

Folgende Kosten werden in der Höhe der bundesweit einheitlichen Festbeträge übernommen:

  • Brillengläser bei Fehlsichtigkeit von Versicherten unter 18 Jahren
  • Zusätzlich haben alle Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Anspruch wenn:
    • das Sehvermögen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur maximal 30 % beträgt (Sehbeeinträchtigungen der Stufe 1 gemäß WHO)

      oder 

    • eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 6 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung von über 4 Dioptrien vorliegt (Fern-Korrekturausgleich maßgeblich).
  • Kontaktlinsen sind nur bei bestimmten Indikationen oder für einen augenärztlich verordneten Fern-Korrekturausgleich bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien verordnungsfähig.
  • Benötigen Sie aufgrund einer Augenerkrankung oder -verletzung eine Sehhilfe, kann die hkk die Kosten in besonderen Fällen für Speziallinsen oder Brillengläser übernehmen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme

Nahaufnahme einer Brille, die von einer Optikerin in die Kamera gehalten wird
Wieder klare Sicht!

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine Sehhilfe ist die Verordnung seitens eines Augenarztes.

  • Bei Folgeversorgungen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist grundsätzlich keine neue ärztliche Verordnung notwendig, sofern sich Ihre Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat. Eine Verordnung bei Folgeversorgungen ist nur erforderlich, soweit eine erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Dies gilt insbesondere bei Versicherten, die aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 gemäß WHO aufweisen.
  • Bei therapeutischen Sehhilfen (z. B. Prismenbrillen oder Lichtschutzgläsern) ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich, da der Versorgung eine Augenerkrankung zugrunde liegt.

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für eine Sehhilfe übernimmt?

Bitte geben Sie Ihre augenärztliche Verordnung bei einem zugelassenen Augenoptiker ab. Einen hkk-Vertragspartner finden Sie in unserer Hilfsmittelsuche. Diese wird Ihre Anspruchsvoraussetzungen überprüfen und den Kassenzuschuss direkt mit uns abrechnen. In Einzelfällen wird uns vor der Abrechnung ein Kostenvoranschlag zur Überprüfung eingereicht.

Wichtig zu beachten

Eine Kostenerstattung für bereits privat gekaufte Sehhilfen ist ausgeschlossen, da wir als gesetzliche Krankenkasse nach dem Sachleistungsprinzip verfahren müssen. Ausnahme: Erstattung über den hkk Gesundheitszuschuss im Rahmen unseres Bonusprogramms.

Bitte beachten Sie, dass die hkk aufgrund der gesetzlichen Regelung keine Kosten für Brillengestelle und Pflegemittel für Kontaktlinsen übernehmen kann.

Hilfsmittelsuche

Mit der hkk Hilfsmittelsuche, die gemeinsam mit der Firma medicomp GmbH betrieben wird, können Sie schnell und zuverlässig Ihren Hilfsmittellieferanten oder Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden.

hkk Gesundheitszuschuss

Schon gewusst: Über unseren hkk Gesundheitszuschuss haben Sie die Möglichkeit, sich Kosten für Ihre Brillen oder Kontaktlinsen erstatten zu lassen - auch, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllen.

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    Nutzungshinweise

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