Krankengeld für Selbstständige
Sie sind selbstständig tätig: Dann können Sie sich für einen Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichern.
Ihr Anspruch auf Krankengeld
Der Beginn Ihres Anspruchs richtet sich nach dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt. Ab dem 43. Tag nach Feststellung erhalten Sie Krankengeld. Die hkk sendet Ihnen automatisch ein Formular zum Krankengeld zu, welches von Ihnen auszufüllen ist.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens 128,63 Euro (2025) täglich. Die hkk berechnet dies aus dem letzten Einkommensteuerbescheid vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld ist unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Um dies klären zu können, beantworten Sie uns im Online-Formular bitte ein paar Fragen. Sie entrichten aus Ihrem Krankengeld Beiträge zur Pflegeversicherung.
Sie sind selbstständig tätig und möchten sich mit Krankengeldanspruch versichern: Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Beitragsbemessung und die Beitragssätze.
Sie sind bereits aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der hkk versichert, aber es fehlt Ihnen noch der Krankengeldanspruch: Dann können Sie hier das Online-Formular ausfüllen.
Darüber hinaus bietet die hkk einen Tarif für eine ergänzende Absicherung für die Zeit vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder für Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen (Wahlkrankengeld)