Krankengeld für Künstler und Publizisten
Sie sind Künstler oder Publizist und mit Anspruch auf Krankengeld versichert?
Ihr Anspruch auf Krankengeld
Der Beginn Ihres Anspruchs richtet sich nach dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt. Ab dem 43. Tag nach Feststellung erhalten Sie Krankengeld. Die hkk sendet Ihnen automatisch ein Formular zum Krankengeld zu.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom beitragspflichtigen Arbeitseinkommen der letzten 12 Kalendermonate, höchstens jedoch 128,63 Euro (2025) täglich. Die Künstlersozialkasse übermittelt der hkk diese Daten elektronisch, sodass Sie lediglich das Formular zum Krankengeld ausfüllen müssen.
Als Künstler und Publizist sind Sie rentenversicherungspflichtig. Sollten Sie von der Pflicht befreit sein, geben Sie dies bitte in dem Formular an. Außerdem sind Sie in der Regel versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, es sei denn, Sie zahlen auf Antrag Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dies können Sie ebenfalls in dem Formular angeben.
Darüber hinaus bietet die hkk einen Tarif für eine ergänzende Absicherung für die Zeit vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Sie an. Sie können sich damit günstig ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern.
Hier erhalten Sie weitere Informationen (Wahlkrankengeld)