Künstliche Befruchtung und Kryokonservierung: Voraussetzungen und Kostenübernahme
Sie haben einen unerfüllten Kinderwunsch? Die hkk lässt Sie mit Ihrer Familienplanung nicht allein und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen (einen Teil) der anfallenden Kosten für künstliche Befruchtung und Kryokonservierung (dem Einfrieren von Eizellen). Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Kostenübernahme und Antragsstellung.
Übernimmt die hkk die Kosten für künstliche Befruchtung?
Ja, die hkk übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten für die künstliche Befruchtung.
Extra der hkk
Über den gesetzlichen Rahmen hinaus erstattet die hkk bis zu 200 Euro je Behandlungsversuch und hkk-versicherter Person, insgesamt für bis zu drei Versuche. Dafür reichen Sie uns einfach im Nachgang der Behandlung die Rechnung über Ihren Eigenanteil ein. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen zur Erstattung einreichen können.
Wichtig für Sie: Den Behandlungsplan benötigen wir im Original und vor Beginn der Behandlung.
Wann übernimmt die hkk einen Teil der Kosten für künstliche Befruchtung?
Für eine Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung nach 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Sie sind verheiratet.
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Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.
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Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
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Die hkk muss vor dem Behandlungsbeginn den Behandlungsplan genehmigen.
Der behandelnde Arzt muss außerdem gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr wahrscheinlich. Ob die medizinischen Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt der Arzt auf Grundlage der Gesamtumstände.
Gut zu wissen: Bund und Länder zahlen ggf. weitere Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung. Ob und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie auf dem "Informationsportal Kinderwunsch" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Wichtig ist, dass der Antrag auf künstliche Befruchtung vor Beginn der Behandlung zu stellen ist. Als Antrag auf Kostenbeteiligung gilt bei der künstlichen Befruchtung der Behandlungsplan der Kinderwunschklinik. Diesen können Sie auf dem Postweg an uns senden oder persönlich in einer unseren Geschäftsstellen abgeben.
Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen gegebenenfalls eine Kostenübernahmebescheinigung für Ihre Ärztin/Ihren Arzt aus. Dieser rechnet den Krankenkassen-Anteil direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab. Sie erhalten außerdem eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 14 Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen der hkk die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die hkk entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder von der hkk versandt werden.
In seltenen Fällen muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.
Welche Methoden der künstlichen Befruchtung gibt es?
Die häufigsten Methoden für eine künstliche Befruchtung sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
In-Vitro-Fertilisation (IVF): Bei der In-vitro-Fertilisation IVF werden nach verschiedenen vorangegangenen Behandlungsschritten eine oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers "in einem Glas" befruchtet. Dies setzt voraus, dass die Spermien beweglich genug sind, um von alleine in die Eizelle einzudringen. Der Arzt überträgt anschließend bis zu drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter.
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Bei der ICSI-Methode wird ein einzelnes Spermium unter dem Mikroskop mit einer sehr dünnen Nadel in die Eizelle gespritzt. Diese Methode ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Mann zu wenig Samenzellen produziert, diese nicht ausreichend beweglich sind oder die Spermien es aus anderen Gründen nicht schaffen, ins Innere der Eizelle zu gelangen.
Es gibt viele Gründe, weshalb eine Frau nicht auf natürlichem Wege schwanger werden kann. Unabhängig davon, ob die Ursachen dafür bei der Frau, beim Mann oder bei beiden liegen, ist die künstliche Befruchtung für bis zu 2 Millionen Paare in Deutschland der einzige Weg, Nachwuchs zu bekommen. Wichtig ist, dass Sie sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten lassen. Er ist der erste Ansprechpartner, klärt Sie über die Ursachen und die unterschiedlichen Behandlungsmethoden auf.
Übernimmt die hkk die Kosten für eine Kryokonservierung?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für das Einfrieren von Eizellen, wenn aufgrund einer Erkrankung und deren Therapie das Risiko besteht, dass Sie unfruchtbar werden. Außerdem gelten die folgenden Voraussetzungen:
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Kinderwunsch ist vorhanden.
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Frauen dürfen nicht älter als 39 Jahre alt sein.
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Männer dürfen nicht älter als 49 Jahre alt sein.
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Anschließende Maßnahmen der künstlichen Befruchtung müssen dem Grunde nach möglich sein.