Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, können Sie in der Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall einer erforderlichen gesetzlichen Betreuung dafür bestimmt werden soll und wer nicht.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall einer erforderlichen gesetzlichen Betreuung dafür bestimmt werden soll und wer nicht.
Gut zu wissen
Sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihre eigenen Interessen zu vertreten, kann das Betreuungsgericht Ihnen im Notfall einen Betreuer zur Seite stellen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer, bzw. wer nicht als Betreuer/in für Sie in Frage kommt. Darüber hinaus können Sie weitere Vorgaben und Wünsche festhalten, die Ihr Betreuer berücksichtigen soll.
„Wie soll meine zukünftige Pflegesituation aussehen? Möchte ich in einem Pflegeheim oder zu Hause gepflegt werden?“
Weitere Informationen
Zur Erstellung einer Betreuungsverfügung können Sie auf ein Musterformular des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz benutzen und es Ihren Bedürfnissen anpassen.