Eine Frau schiebt eine ältere Damen im Rollstuhl an einem Fluss entlang.

Patientenrechte

Vorsorgen für den Ernstfall

Mit einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungs- und Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen, wenn Sie diese nicht mehr selbst treffen können, Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erklären Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie regeln soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung soll Ihr Selbstbestimmungsrecht sichern und garantieren, dass die zuständigen Ärzte nach Ihrem Willen handeln, auch wenn Sie diesen selbst nicht mehr äußern können.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, können Sie in der Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall einer erforderlichen gesetzlichen Betreuung dafür bestimmt werden soll und wer nicht.