Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung soll Ihr Selbstbestimmungsrecht sichern und garantieren, dass die zuständigen Ärzte nach Ihrem Willen handeln, auch wenn Sie diesen selbst nicht mehr äußern können.

Sichern Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht

Bei schweren Erkrankungen, Verletzungen, Hirnschädigungen oder Demenz besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre medizinischen und pflegerischen Wünsche nicht mehr äußern können. Dann müssen andere, wie zum Beispiel Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Ärzte für Sie entscheiden. Damit in solchen Situationen dennoch nach Ihren Wünschen gehandelt werden kann, ist es notwendig, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Die Grundlage Ihrer Patientenverfügung bilden Ihre Wünsche und Werte, die im Zusammenhang mit Leben und Sterben stehen.

In Ihrer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, wie Sie oder ob Sie überhaupt in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten.

So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und/oder entscheidungsfähig sind.

Die Patientenverfügung ist in erster Linie maßgeblich für Ärzte und medizinisches Personal.

Sie kann darüber hinaus Anweisungen und Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung für bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter enthalten.

Form und Inhalt – wie sollte eine Patientenverfügung aussehen?

Es ist nicht genau vorgeschrieben, wie eine Patientenverfügung auszusehen hat. Wichtig ist, dass der Patientenwille und dessen Verfasser klar zu erkennen sind. Um das zu gewährleisten, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum
  • Unterschrift
  • Anwendungssituationen
  • Berücksichtigung etwaiger Vorerkrankungen
  • Verfügungen zu medizinischen Maßnahmen
  • Vertrauenspersonen, die für die Durchsetzung sorgen sollen

Weitere Informationen

Das Bundesministerium Justiz und für Verbraucherschutz bietet in der Broschüre Patientenverfügung wertvolle Informationen und  Formulierungshilfen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.