Ein großer Vorteil der Online-Wahlen ist ihre Flexibilität. Sie können Ihre Stimme zuhause abgeben oder von jedem Ort der Welt, an dem Sie einen funktionierenden Internetzugang haben. Bitte denken Sie immer daran, dass es sich um einen offiziellen Wahlakt handelt, der der Wahrung des Wahlgeheimnisses gerecht werden muss.
Die Online-Wahl kann an jedem internetfähigen Gerät (PC, Smartphone oder Tablet) durchgeführt werden, für das Sie rechtmäßigen Zugang besitzen. Auf diesem Gerät muss ein aktueller Webbrowser (bspw. Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox) installiert sein. Die nötigen Hinweise und Erklärungen erhalten Sie mit den Wahlunterlagen.
Nein, jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Stimmabgabe kann entweder per Brief oder online erfolgen, wenn eine Krankenkasse Online-Wahlen anbietet. Gibt eine wahlberechtigte Person ihre Stimme online und zusätzlich per Brief ab, zählt die online abgegebene Stimme und die per Briefwahl abgegebene Stimme wird ungültig.
Die Wähler haben bis zum Ablauf des Wahltages (31.05.2023) die Möglichkeit, sich für Online- oder Briefwahl zu entscheiden. Bitte bei Online-Wahl die Wahlunterlagen vernichten.
Ab dem Erhalt der Wahlunterlagen ab dem 20.04. bis zum Ablauf des Wahltages, den 31.05.2023, 23:59:59 Uhr.
Die Online-Wahl kann an jedem Gerät (PC, Smartphone oder Tablet) durchgeführt werden, für das Sie rechtmäßigen Zugang besitzen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Sicherheit bei der Wahl über einen fremden oder öffentlichen Rechner ggf. leidet (Zustand des Gerätes und des Netzwerkes in Bezug auf die Datensicherheit). Das BSI gibt für Bürger Empfehlungen zur Absicherung lokaler Rechner heraus:
- Installation von Firewall, Virenscanner und aller Sicherheitsupdates
- Abschalten aktiver Inhalte im Browser soweit möglich
- Abschalten persistenter Cookies im Browser über die Sitzungsdauer hinaus. Persistente Cookies verweilen auch nach dem Schließen der Seite über einen längeren Zeitraum auf der Festplatte der Nutzer.
- Löschen der Browser-Daten über die Einstellungen nach der Verwendung eines fremden Gerätes.
Diese Auflistung ist nicht umfassend, es gilt der jeweils aktuelle Stand nach https://www.bsi-fuer-buerger.de. Diese Empfehlungen sollten Wähler immer, besonders aber an fremden oder öffentlichen Computern beachten.
Solange der Prozess im Online-Wahlsystem noch nicht abgeschlossen und verarbeitet wurde, kann eine Eingabe verändert werden. Sobald der Online-Wahlprozess vom System als „abgeschlossen“ bestätigt wurde (Es kommt der Hinweis auf dem Bildschirm: „Vielen Dank …"), ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Die Online-Wahl-Verordnung sieht vor, dass die digitale Wahl der analogen Wahl entsprechen muss, also der Briefwahl oder der Stimmabgabe in der Wahlkabine. Auch dort kann ungültig gewählt werden, sei es aus Versehen oder als bewusste Entscheidung, um z.B. Protest auszudrücken. Aus der Sicht des Gesetzgebers und der zuständigen staatlichen Stellen muss diese Möglichkeit auch bei der Online-Wahl gegeben sein.
Zu der Stimmabgabe gehört die Verschlüsselung der Stimme auf dem für die Wahl genutzten Gerät. Moderne und sichere Verschlüsselungsverfahren sind mathematisch aufwendige Berechnungen. Das ist wichtig, damit die Stimme geheim bleibt und gegen Manipulation geschützt ist. Je nach Chip/Prozessor, der in dem genutzten Gerät verbaut ist, kann die Verschlüsselung der Stimme daher einige Zeit (teilweise sogar bis zu 30 Sekunden) in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich gilt: Solange der Vorgang der Stimmabgabe nicht vollständig abgeschlossen ist – also die Stimme erfolgreich in der Urne gespeichert wurde - kann der Vorgang bei einem Systemabbruch erneut von vorne begonnen werden.
Bitte prüfen Sie, ob das WKZ richtig eingegeben (Groß-/Kleinschreibung, 19 Stellen ohne Bindestriche, ICCSN korrekt?) ist. Haben Sie die EGK nach dem 05.03.2023 erhalten, dann ist Online-Wahl nicht oder nur mit Ausweis-APP möglich.
Eine Authentifizierung/Anmeldung ist sowohl mit der aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (eGK), also Ihrer Krankenkassenkarte, als auch mit dem neuen Personalausweis möglich. Zusätzlich wird das Wählerkennzeichen vom Wahlbrief benötigt. Sofern der Versicherte jedoch nach dem 05.03.2023 eine neue EGK erhalten hat, ist die Authentifizierung mit der EGK nicht mehr möglich.
Die Informationen zu den Listen müssen im Vorfeld der Wahl eingeholt werden. Es gilt das Gleiche wie bei dem Hinweis zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Eine Verlinkung könnte bereits eine unzulässige Beeinflussung darstellen. Daher wird auf jeglichen Verweis auf externe Inhalte, die in Zusammenhang mit der Wahl stehen, während des Wahlvorgangs verzichtet.
Die Stimme kann so lange gewechselt werden oder der Wahlvorgang abgebrochen werden, bis die Übertragung in die Wahlurne eingeleitet wurde.
Dieser Überprüfungsschritt ist optional – er ist ein Angebot an Sie, Ihre Stimmabgabe zu überprüfen. Wenn Sie dieses nicht annehmen möchten, ist der Wahlvorgang für Sie mit der Stimmabgabe beendet. Der Grund für dieses zusätzliche Angebot: Ein wichtiges Ziel des Online-Wahl-Projektes ist, eine möglichst große Transparenz für die Wählenden zu ermöglichen. Diese Funktion nennt sich individuelle Verifikation und ist der aktuelle Stand der Wissenschaft, um bei einer Online-Wahl eine möglichst hohe Transparenz zu erreichen. Daher hat das Projekt beschlossen, diese Möglichkeit den Wählenden optional anzubieten.
Sie haben hier noch einmal die Möglichkeit, zu überprüfen, wie Ihre Stimme in der Urne gespeichert wurde und in das Endergebnis eingeht. Bei der Briefwahl oder einer Urnenwahl wird der Stimmzettel selbstständig in den Briefkasten oder die Urne geworfen. Bei der Briefwahl werden alle Wahlbriefe unter Aufsicht geöffnet und die Stimmzettel ausgewertet. Hier können Sie sich sicher sein, dass dieser „angekommen“ ist.
Selbstverständlich wurde das gesamte System vor der Inbetriebnahme auf seine korrekte Funktionsfähigkeit geprüft und durch den Wahlleiter der jeweiligen Kasse abgenommen.