Krankengeld für Arbeitnehmende
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können, bietet Ihnen die hkk finanziellen Schutz. Denn nach dem Ende Ihrer „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ zahlt die hkk Ihnen Krankengeld.
Ihr Anspruch auf Krankengeld
Sie haben ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt wurde, Anspruch auf Krankengeld, bzw. ab dem Tag, an dem Sie stationär in ein Krankenhaus oder in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurden.
Während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie grundsätzlich weiter Lohn oder Gehalt von Ihrem Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung). Auf der Seite "Krankengeldformulare zum Ausdrucken" finden Sie Formulare, die die hkk für die Bearbeitung und Auszahlung des Krankengeldes benötigt.
Besonderheit bei neuem Arbeitsverhältnis: Sollten Sie innerhalb der ersten vier Wochen bei Ihrem neuen Arbeitgeber krank werden, erhalten Sie erst nach Ablauf dieser vier Wochen Entgeltfortzahlung. In der Zeit davor haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.
Sobald der hkk das von Ihnen eingereichte Formular vorliegt und Ihr Arbeitgeber eine elektronische Meldung bezüglich Ihres Arbeitsentgelts übermittelt hat, prüft und berechnet die hkk sofort Ihr Krankengeld. Mit der ersten Zahlung erhalten Sie schriftlich detaillierte Informationen zu Ihrem Krankengeld.
Die Höhe Ihres Krankengeldes wird aus dem zuletzt erhaltenden regelmäßigen Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ermittelt. Von Ihrem Bruttoentgelt werden 70 Prozent als Krankengeld festgesetzt. Allerdings darf diese Summe 90 Prozent des letzten regelmäßigen Nettoentgelts nicht übersteigen und höchstens 128,63 Euro (2025) täglich betragen.
Sollten Sie beitragspflichtige Einmalzahlungen von Ihrem Arbeitgeber in den letzten zwölf Monaten erhalten haben, werde diese zur Berechnung Ihres Krankengeldes herangezogen. Hierzu zählen beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie ermitteln, wie hoch das Krankengeld ist, das die hkk Ihnen auszahlen würde. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen angegebenen Werte von den übermittelten Werten des Arbeitgebers abweichen können. Sollten Sie Fragen zur Berechnung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Beispiel für die Berechnung
Während des Krankengeldbezuges fallen für Sie grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenversicherung an. Sie zahlen jedoch weiterhin Beiträge für Ihre Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen zusätzlichen Anteil zur Pflegeversicherung. Bei Arbeitnehmenden mit zwei bis fünf Kindern reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag (weitere Infos). Ihre Anteile werden vom Krankengeld abgezogen. Die Arbeitgeberanteile werden von der hkk gezahlt.
Ein Beispiel:
Herr Bremer (hat ein Kind) ist als Angestellter in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert. Vom errechneten Krankengeld (brutto) werden die Beiträge abgezogen. Dabei wird jeweils der halbe Beitragssatz der gesetzlichen Versicherungen zugrunde gelegt: Herr Bremer bekommt ein tägliches Krankengeld (brutto) von 65,00 Euro.
Davon werden 6,05 Euro (9,3%) für die Rentenversicherung, 0,85 EUR (1,3 %) für die Arbeitslosen- und 1,17 Euro (1,8 %) für die Pflegeversicherung abgezogen. Damit bleibt Herrn Bremer ein täglicher Zahlbetrag (netto) von 56,93 Euro.