Fahrkosten: Kostenübernahme durch Krankenkassen

Sie sind krank und können den Weg ins Krankenhaus oder in die Praxis nicht aus eigener Kraft bewältigen? In diesem Falle steht Ihnen die hkk zur Seite und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für notwendige Krankenfahrten.

Übernimmt die hkk die Fahrkosten für ihre Versicherten?

Ja, wenn die Fahrten aus medizinsicher Sicht notwendig sind, übernimmt die hkk unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Als hkk Versicherte/r leisten Sie jedoch eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten.

Beachten Sie dazu bitte folgende Hinweise:

  • Eine Zuzahlungspflicht besteht auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Auch für wiederholt notwendige Fahrten wie beispielsweise zur Dialyse oder zu Serienfahrten, die im Zusammenhang mit einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie stehen, besteht für jede einzelne Fahrt eine Zuzahlungspflicht.
  • Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinkommen zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die hkk die Fahrkosten?

Medizinisch verordnete Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gelten als genehmigt, wenn eine der vorliegenden Voraussetzungen vorliegt:

  • ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H,
  • eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität, oder
  • bis zum 31.12.16 eine Einstufung in die Pflegestufe 2 und seit dem 01.01.17 mind. eine Einstufung in den Pflegegrad 3.

Krankenfahrten zur ambulanten Behandlungen von Personen, die keine der drei oberen Voraussetzungen erfüllen, die jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, können nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die hkk übernommen werden. Dazu gehören z. B.:

  • Fahrten zur Dialyse
  • Fahrten zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie

In jedem Fall benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Fahrt, damit wir Ihnen Ihre Kosten erstatten können. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dazu eine der nächst erreichbaren  Behandlungsmöglichkeiten nutzen oder eine ärztliche Verordnung oder Überweisung zu einem weiter entfernten Behandlungsort vorlegen müssen.

Für welche Fahrten übernimmt die hkk die Kosten?

Für Leistungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, übernehmen wir die Kosten. Dazu gehören:

  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus
  • Krankentransporte mit dem Krankenwagen
  • Fahrten im Zusammenhang mit einer
    • voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung,
    • Entbindungsanstaltspflege,
    • stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme,
    • ambulanten Behandlung, die anstelle oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung durchgeführt wird.

Online-Antrag Zuzahlungsbefreiung

Hier finden Sie den Online-Antrag für die Zuzahlungsbefreiung. Melden Sie sich einfach mit den Anmeldedaten an, die Sie bei der Registrierung für unsere App bzw. „Meine hkk“ verwenden.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Auch im Krankheitsfall können Sie eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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