Steuerbescheinigung beim Krankengeld

Krankengeld ist im Prinzip steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung in Höhe der Bruttoleistung angegeben werden.

Höhere Steuerlast möglich

Erhalten Sie in einem Kalenderjahr Krankengeld (oder andere Entgeltersatzleistungen von zusammen mehr als 410 Euro) wird dieses auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angerechnet und so müssen Sie vielleicht mehr Steuern zahlen. Sie sind dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Entscheidend ist die Leistung, die Sie im Kalenderjahr an Krankengeld erhalten. Der Auszahlbetrag wird zuzüglich der Beiträge, welche wir für Sie abgeführt haben, übermittelt (Versichertenanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Das bedeutet: Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt in Höhe seiner Bruttoleistung. Aufgrund des Krankengeldes kann sich somit Ihr persönlicher Steuersatz bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erhöhen.

Alle Krankenkassen sind daher verpflichtet, dem Finanzamt die Höhe und den Zeitraum der bezogenen Entgeltersatzleistungen im jeweiligen Kalenderjahr elektronisch bis zum Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Ein Beispiel:

Das Krankengeld von Herrn Bremer betrug täglich: 65,00 EUR.  

Hiervon führte die hkk folgende Beiträge (Versichertenanteile) ab: Rentenversicherung 6,05 EUR,  Arbeitslosenversicherung 0,85 EUR, Pflegeversicherung 0,99 EUR.

Der tägliche Auszahlungsbetrag betrug somit: 57,11 EUR.

Für die elektronische Meldung an das Finanzamt ist das Krankengeld von täglich 65,00 EUR entscheidend (Bruttoleistung). Dieser Wert ist mit den Zahltagen im Kalenderjahr zu multiplizieren.

Eine Besonderheit: 

Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip, entscheidend ist daher der Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung. Zahlungen, welche bis zum 10. Januar eines Jahres für die Zeit des vergangenen Jahres angewiesen wurden, werden dem Kalenderjahr zugerechnet, für das sie gezahlt wurden.

Beispiel:
Die hkk zahlt Krankengeld am 06. Januar 2024 für die Zeit vom 21. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Dieser Zeitraum wird dem Vorjahr (=2023) zugerechnet.

Alle Zahlungen nach dem 10. Januar für das Vorjahr werden dem Kalenderjahr der Zahlung  zugerechnet, unabhängig vom Zeitpunkt des Leistungszeitraumes.

Beispiel:
Die hkk zahlt Krankengeld am 11. Januar 2024 für die Zeit vom 21. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Dieser Zeitraum wird dem aktuellen Jahr (2024) zugerechnet. 

Sollten Sie weitere Fragen zum Steuerrecht haben, können Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt wenden.

 

Nutzungshinweise

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