Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen schränken den Alltag betroffener Menschen dauerhaft ein. Die Diagnose kann im ersten Moment beängstigend wirken, aber auch Erleichterung bringen, weil der Grund für die Symptome endlich gefunden wurde. Mit der richtigen Behandlung und Unterstützung lässt sich die Lebensqualität chronisch erkrankter Menschen deutlich steigern. Spezielle Behandlungsprogramme, Rehas und eine Herabstufung der Belastungsgrenze sind Maßnahmen, die chronisch Erkrankten helfen können.
Was ist eine chronische Erkrankung?
Als chronische Erkrankung bezeichnet man eine Krankheit, die nicht vollständig heilbar ist und eine Dauerbehandlung erfordert. Es gibt für den Begriff zwar keine einheitliche Definition, allerdings hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Kriterien für eine „schwere chronische Erkrankung“ festgelegt. Die häufigsten chronischen Erkrankungen sind:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Koronare Herzkrankheit)
- Krebserkrankungen (z. B. Brustkrebs)
- chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD oder Asthma)
- Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Osteoporose)
- psychische Störungen
- Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus)
Disease Management-Programme (DMP): Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke
Eine weitere Leistung, die von Betroffenen in Anspruch genommen werden kann, sind Disease-Management-Programme (DMP). Das sind strukturierte Behandlungsprogramme, mit denen chronische Krankheiten besonders effizient behandelt werden können. Dafür arbeiten Ärzte und Ärztinnen sowie Gesundheitsexperten und Gesundheitsexpertinnen über Praxisgrenzen hinaus zusammen. Strukturierte Behandlungsprogramme haben das Ziel, Spätfolgen vorzubeugen und das Wohlbefinden der betroffenen Menschen zu stärken, verfolgt- und das auf dem neuesten Stand der Wissenschaft!
Als hkk-Versicherte haben Sie die Möglichkeit, am hkk-Behandlungsprogramm für die Krankheiten Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes Mellitus, Koronare Herzkrankheit und Osteoporose teilzunehmen. Dafür ist lediglich die Empfehlung eines behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin nötig.
Voraussetzungen für die Belastungsgrenze von 1 % für chronisch kranke Menschen
Chronische Erkrankungen erfordern oft mehrere Behandlungen in verschiedenen Fachrichtungen. Betroffene benötigen verschiedene Hilfsmittel (z. B. Seh- und Hörhilfen, Rollstühle und Prothesen) und Heilmittel (z. B. Podologie, Logopädie, Ergo-, oder Physiotherapie). Da können sich einige Zuzahlungen ansammeln. Deshalb besteht die Möglichkeit, die Belastungsgrenze für Zuzahlungen herunterzustufen.
Die Belastungsgrenze kann verringert werden, wenn eine Erkrankung mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt werden muss und einem dieser Kriterien des G-BA für eine schwere chronische Erkrankung entspricht:
- Pflegegrad 3 oder höher wurde festgestellt.
- Es liegt ein Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen von mindestens 60 vor.
- Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 60 %
- Nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig, weil sonst eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit eines Patienten zu erwarten ist.
Trifft eines der ersten drei Kriterien zu oder ist der Betroffene unter 18 Jahre alt, ist keine ärztliche Einschätzung nötig.
Wenn eine schwerwiegende chronische Erkrankung anerkannt wurde, wirkt sich dies auf die Belastungsgrenze für Zuzahlungen aus. Diese sinkt von 2 % auf 1 % der jährlichen Bruttoeinkünfte. Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, kann man einen Antrag stellen, um sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. (weitere Information über Zuzahlungen: www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/zuzahlungen )
Reha-Maßnahmen bei chronischen Erkrankungen
DMPs werden in den Alltag der Patienten integriert. Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen täglich für einen festgelegten Zeitraum.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme bei chronischen Krankheiten, sofern die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Versicherte haben Anspruch auf eine Reha, wenn dadurch eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann und keine anderen Sozialversicherungsträger zuständig sind.
Die Reha soll dazu beitragen, die Krankheitsfolgen zu verringern und vorzubeugen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Für gewöhnlich dauert eine Reha drei Wochen oder 15 Behandlungstage. Die Behandlung kann ambulant oder stationär stattfinden. Ambulant bedeutet, dass Sie tagsüber die Einrichtung besuchen und abends nach Hause zurückkehren. Bei einer stationären Reha bleiben Sie für den ganzen Zeitraum vor Ort und werden dort versorgt. Übrigens: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig. Aktivierende Pflege bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse.